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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 50
Stand: 04.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/50#abs-1 (1) In der Landesverwaltung werden für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen bei den Mittelbehörden Bezirkspersonalräte und bei den obersten Landesbehörden Hauptpersonalräte gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/50#abs-2 (2) Die Mitglieder des Bezirkspersonalrats werden von den zum Geschäftsbereich der Mittelbehörde, die Mitglieder des Hauptpersonalrats von den zum Geschäftsbereich der obersten Landesbehörde gehörenden Beschäftigten gewählt. Soweit bei Mittelbehörden die Personalangelegenheiten der Beschäftigten zum Geschäftsbereich verschiedener oberster Landesbehörden gehören, sind diese Beschäftigten für den Hauptpersonalrat bei der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde wahlberechtigt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/50#abs-3 (3) Die §§ 10 bis 12, 13 Abs. 3, 14 Abs. 1, 2, 5 und 6, §§ 15 bis 18 und 20 bis 22 gelten entsprechend. Die in § 10 Abs. 4 genannten Beschäftigten sind nicht wählbar. § 11 Abs. 2 Buchstabe b gilt nur für die Beschäftigten der Dienststelle, bei der die Stufenvertretung zu errichten ist. Die Stufenvertretung hat höchstens fünfzehn Mitglieder. Eine Personalversammlung zur Bestellung des Bezirks- oder Hauptwahlvorstands findet nicht statt. An ihrer Stelle übt die Dienststelle, bei der die Stufenvertretung zu errichten ist, die Befugnis zur Bestellung des Wahlvorstands nach § 17 Abs. 2, §§ 18 und 20 Abs. 1 aus.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/50#abs-4 (4) Werden in einer Verwaltung die Personalräte und die Stufenvertretungen gleichzeitig gewählt, so führen die bei den Dienststellen bestehenden Wahlvorstände die Wahlen der Stufenvertretungen im Auftrag des Bezirks- oder Hauptwahlvorstands durch; andernfalls bestellen auf sein Ersuchen die Personalräte oder, wenn solche nicht bestehen, die Dienststellen die örtlichen Wahlvorstände für die Wahl der Stufenvertretungen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/50#abs-5 (5) In den Stufenvertretungen erhält jede Gruppe mindestens ein Mitglied.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 50 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 13.02.2025 – 5 P 4.23Recht eines Personalrats zur Anrufung der Einigungsstelle einer kommunalen Dienststelle bei vorgeschaltetem Stufenverfahren; Teildienststelle eines Landschaftsverbands in Nordrhein-WestfalenZitiert von 4
- VG Düsseldorf, 13.08.2015 – 40 K 3717/14.PVL
- OVG NRW, 10.11.2005 – 1 A 1264/05.PVLZitiert von 1
- BAG, 13.12.2011 – 1 AZR 433/10Teilnahme eines freigestellten Bezirkspersonalratsmitglieds an der Arbeitszeitregelung der Mittelbehörde - Zuordnung zur Mittelbehörde
- OVG NRW, 18.04.2023 – 34 A 2844/21.PVLZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 14.10.2021 – 40 K 2997/19.PVL
Zuletzt entschieden
- VG Aachen, 26.02.2016 – 1 K 1324/14Zitiert von 2
- VG Aachen, 10.07.2015 – 1 K 1376/14
- VG Düsseldorf, 29.03.2007 – 13 L 2447/06Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 50 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.