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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 11
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/11#abs-1 (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltage seit sechs Monaten derselben Körperschaft, Anstalt oder Stiftung angehören.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/11#abs-2 (2) Nicht wählbar sind Beschäftigte, die
a) infolge Richterspruch die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzen,
b) zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind sowie die in § 8 Abs. 1 Satz 3 genannten sonstigen Beauftragten, sofern diese nach einer Wahl die mit der Beauftragung eingeräumten Befugnisse weiter ausüben,
c) am Wahltag seit mehr als sechs Monaten unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind,
d) nach der Wahl Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten der Dienststelle wahrnehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/11#abs-3 (3) Nicht wählbar sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gemeinden und der Gemeindeverbände, die dem in deren Verfassung vorgesehenen obersten Organ angehören.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 11 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 17.04.1997 – 1 A 2306/94.PVLZitiert von 2
- OVG NRW, 28.09.2017 – 20 A 1002/17.PVL
- VG Düsseldorf, 24.03.2017 – 34 K 7252/16.PVL
- OVG NRW, 10.11.2014 – 20 A 679/14.PVLZitiert von 1
- OVG NRW, 24.07.2019 – 6 A 696/17Zitiert von 12
- VG Düsseldorf, 12.11.2010 – 34 K 6362/09.PVL
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 22.05.2017 – 34 K 7401/16.PVL
- VG Düsseldorf, 06.06.2016 – 34 L 1767/16.PVL
- VG Aachen, 30.08.2012 – 16 K 1612/12.PVLZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.