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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 14
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/14#abs-1 (1) Sind in der Dienststelle Angehörige verschiedener Gruppen beschäftigt, so muß jede Gruppe entsprechend ihrer Stärke im Personalrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Bei gleicher Stärke der Gruppen entscheidet das Los. Macht eine Gruppe von ihrem Recht, im Personalrat vertreten zu sein, keinen Gebrauch, so verliert sie ihren Anspruch auf Vertretung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/14#abs-2 (2) Der Wahlvorstand berechnet die Verteilung der Sitze auf die Gruppen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/14#abs-3 (3) Eine Gruppe erhält mindestens
bei weniger als 51 Gruppenangehörigen ein Mitglied,
bei 51 bis 200 Gruppenangehörigen zwei Mitglieder,
bei 201 bis 600 Gruppenangehörigen drei Mitglieder,
bei 601 bis 1000 Gruppenangehörigen vier Mitglieder,
bei 1001 bis 3000 Gruppenangehörigen fünf Mitglieder,
bei 3001 und mehr Gruppenangehörigen sechs Mitglieder.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/14#abs-4 (4) Eine Gruppe, der in der Regel nicht mehr als fünf Beschäftigte angehören, erhält nur dann eine Vertretung, wenn sie mindestens ein Zwanzigstel der Beschäftigten der Dienststelle umfaßt. Erhält sie keine Vertretung und findet Gruppenwahl statt, so kann sich jede oder jeder Angehörige dieser Gruppe durch Erklärung gegenüber dem Wahlvorstand einer Gruppe anschließen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/14#abs-5 (5) Der Personalrat soll sich aus Mitgliedern der verschiedenen Beschäftigungsarten zusammensetzen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/14#abs-6 (6) Frauen und Männer sollen ihrem zahlenmäßigen Anteil in der Dienststelle entsprechend vertreten sein.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 14 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 28.09.2017 – 20 A 1002/17.PVL
- OVG NRW, 19.02.2001 – 1 B 1591/00.PVLZitiert von 12
- VG Düsseldorf, 24.03.2017 – 34 K 7252/16.PVL
- OVG NRW, 26.04.2010 – 16 A 2424/08.PVLZitiert von 1
- LAG Hamm, 08.03.2007 – 17 Sa 1604/06Zitiert von 4
- OVG NRW, 25.08.2006 – 1 A 3619/05.PVLZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 12.06.1997 – 1 A 6325/96.PVLZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.