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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 15
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/15#abs-1 (1) Die Verteilung der Mitglieder des Personalrats auf die Gruppen kann abweichend von § 14 geordnet werden, wenn jede Gruppe dies vor der Neuwahl in getrennter geheimer Abstimmung beschließt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/15#abs-2 (2) Für jede Gruppe können auch Angehörige anderer Gruppen vorgeschlagen werden. Die Gewählten sind Mitglieder derjenigen Gruppe, für die sie vorgeschlagen worden sind.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 15 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Gelsenkirchen, 14.11.2017 – 12c K 4618/17.PVL
- VG Aachen, 30.10.2008 – 16 K 1304/08.PVLZitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.