Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der Neufassung
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der …§ 45 Straßenbaulast Dritter
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/45#abs-1 (1) Die §§ 43 und 44 gelten nicht, soweit die Straßenbaulast aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen anderen Trägern obliegt oder übertragen wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/45#abs-2 (2) Bürgerlich-rechtliche Verpflichtungen Dritter zur Erfüllung der Aufgabe aus der Straßenbaulast lassen die Straßenbaulast als solche unberührt.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 22.01.2016 – 9 A 1650/13Zitiert von 5
- VG Köln, 18.06.2013 – 14 K 282/13
- VG Münster, 26.03.2014 – 7 K 2604/12
- OVG NRW, 24.07.2013 – 9 A 1290/12Gebührenpflicht des Straßenbaulastträgers für Niederschlagswasser; Nichtigkeit eines unbefristeten Gebührenverzichts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- OVG NRW, 03.12.2012 – 9 A 193/10Unwirksamkeit der Übertragung des Winterdienstes auf Anlieger eines unbeleuchteten Gehwegs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- VG Düsseldorf, 09.05.2012 – 5 K 3487/11Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.