Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der Neufassung
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der …§ 43 Träger der Straßenbaulast
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/43#abs-1 (1) Träger der Straßenbaulast sind:
1. für die Landesstraßen und Radschnellverbindungen des Landes das Land;
2. für die Kreisstraßen die Kreise und kreisfreien Städte.
Die Straßenbaulast des Landes erstreckt sich auch auf solche Radschnellverbindungen, die als unselbständige Radwege im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b an Kreisstraßen, Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen gemäß § 3 Absatz 5 geführt werden. Satz 1 und 2 gelten nicht für die Ortsdurchfahrten, soweit für diese die Straßenbaulast nach den folgenden Bestimmungen den Gemeinden obliegt (§ 44).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/43#abs-2 (2) Die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für das Land werden vom Landesbetrieb Straßenbau wahrgenommen.
Wird zitiert von 44 Entscheidungen zu § 43 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 13.04.2021 – 11 U 18/21
- VG Minden, 25.05.2016 – 3 K 1174/15
- OVG NRW, 09.10.2024 – 11 D 40/24.AK
- OVG NRW, 13.05.2015 – 11 D 7/12.AKZitiert von 15
- LG Bonn, 25.06.2014 – 1 O 468/11
- VG Köln, 12.01.2012 – 1 K 535/10
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 07.12.2023 – 9 C 1/23Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen PlanfeststellungsbeschlussesZitiert von 9
- OVG NRW, 17.11.2023 – 11 A 183/22Zitiert von 1
- OVG NRW, 17.11.2023 – 11 A 182/22Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.