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NachbG NRW

§ 46 Berechnung des Abstandes

Stand: 29.12.2021

Nordrhein-Westfalen4 Entscheidungen

Der Abstand wird von der Mitte des Baumstammes, des Strauches oder des Rebstockes waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen, und zwar an der Stelle, an der der Baum, der Strauch oder der Rebstock aus dem Boden austritt. Bei Hecken ist von der Seitenfläche aus zu messen.

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