Gesetze / MechatronikerAusbV · BGBl I 2011, 1516 (1888)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin

19 Normen · ausgefertigt 21.07.2011 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. § 2Dauer der Berufsausbildung
  4. § 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  5. § 4Durchführung der Berufsausbildung
  6. § 5Abschlussprüfung
  7. § 6Teil 1 der Abschlussprüfung
  8. § 7Teil 2 der Abschlussprüfung
  9. § 8Gewichtungs- und Bestehensregelung
  10. § 9Zusatzqualifikationen
  11. § 10Gegenstand der Zusatzqualifikationen
  12. § 11Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
  13. § 12Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
  14. § 13Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
  15. § 14Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
  16. § 15Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
  17. § 16Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
  18. § 17Bestandsschutz
  19. § 18Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
  20. § 19Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  21. Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin
  22. Anlage 2(zu § 10) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen