Gesetze / Mechatroniker-Ausbildungsverordnung
MechatronikerAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.