Gesetze / Mechatroniker-Ausbildungsverordnung
MechatronikerAusbV§ 19 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Stand: 10.06.2019
Die Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Teil 8 können ab dem 1. August 2018 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden.