Gesetze / Mechatroniker-Ausbildungsverordnung
MechatronikerAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildungsberuf des Mechatronikers und der Mechatronikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.