Art 41 Gerechte Entschädigung
Stand: 27.07.2026
Wird zitiert von 321
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Nach Gewicht
- OLG Hamm, 06.03.2015 – 11 U 95/14Zitiert von 1
- BGH, 07.11.2019 – III ZR 17/19Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens: Fehlender Sanktionscharakter des Anspruchs; Zulässigkeit der Aufrechnung gegen den Entschädigungsanspruch mit einer Kostenforderung des Staates aus einem früheren StrafverfahrenZitiert von 18
- BGH, 24.03.2011 – IX ZR 180/10Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugesprochenen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer und des zuerkannten Anspruchs auf Erstattung der Kosten für das Verfahren vor dem Gerichtshof sowie der Mehrkosten im innerstaatlichen VerfahrenZitiert von 26
- OLG Frankfurt am Main, 09.04.2013 – 15 W 2/12Zitiert von 3
- EGMR, 15.10.2020 – 40495/15; 37273/15; 40913/15
- LG Marburg, 08.07.2014 – 2 O 63/13Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- EGMR, 16.12.2025 – 34701/21Zitiert von 1
- EGMR, 20.05.2025 – 44241/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2025 – L 10 SF 4/24 EK R
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 41 MRK zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Stellt der Gerichtshof fest, dass diese Konvention oder die Protokolle dazu verletzt worden sind, und gestattet das innerstaatliche Recht der Hohen Vertragspartei nur eine unvollkommene Wiedergutmachung für die Folgen dieser Verletzung, so spricht der Gerichtshof der verletzten Partei eine gerechte Entschädigung zu, wenn dies notwendig ist.