Gesetze / EMRK

MRK

Art 45 Begründung der Urteile und Entscheidungen

Stand: 27.07.2026

67 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK/45#abs-1 (1) Urteile sowie Entscheidungen, mit denen Beschwerden für zulässig oder für unzulässig erklärt werden, werden begründet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK/45#abs-2 (2) Bringt ein Urteil ganz oder teilweise nicht die übereinstimmende Meinung der Richter zum Ausdruck, so ist jeder Richter berechtigt, seine abweichende Meinung darzulegen.

Art 44 Art 46