Gesetze / Allgemeine Lotsverordnung
ALV§ 2 Grenzen der Seelotsreviere
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- BSG, 02.07.2013 – B 1 KR 5/13 RZitiert von 3
- BSG, 02.07.2013 – B 1 KR 49/12 RKrankenversicherung - Apotheker - kein Vergütungsanspruch oder Ersatz des Wertes oder der Beschaffungskosten bei pflichtwidriger ArzneimittelabgabeZitiert von 20
- BSG, 28.09.2010 – B 1 KR 3/10 RKrankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung Versicherter mit Arzneimitteln nach den dem öffentlichen Recht zuzuordnenden sozialrechtlichen Regelungen des Leistungserbringungsrechts - kein Anspruch auf Vergütung gegen die Krankenkasse bei Verstoß gegen Vertragspflichten - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Apothekers von der Genehmigung der Krankenkasse im Zeitpunkt der AbgabeZitiert von 53
- LSG Thüringen, 30.05.2017 – L 6 KR 424/14Zitiert von 3
- LSG Thüringen, 26.05.2015 – L 6 KR 478/11
- LSG Thüringen, 27.05.2013 – L 6 KR 1686/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 04.07.2023 – 5 E 2561/23
- SG Köln, 30.09.2014 – S 23 KR 1221/13
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2009 – 3 K 266/08Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ALV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LotsO%201987/2#abs-1 (1) Das Seelotsrevier Ems umfaßt alle Fahrtstrecken zwischen Papenburg und der Leuchttonne "GW/TG".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LotsO%201987/2#abs-2 (2) Das Seelotsrevier Weser I umfaßt alle Fahrtstrecken auf der Weser zwischen Bremen und Bremerhaven im Bereich der Geestemündung sowie die Fahrtstrecken zwischen der Weser und Elsfleth.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LotsO%201987/2#abs-3 (3) Das Seelotsrevier Weser II/Jade umfaßt alle Fahrtstrecken zwischen Bremerhaven im Bereich der Geestemündung und der Lotsenversetzposition beim Feuerschiff "GB", die Fahrtstrecken zwischen der Außenposition des Lotsenversetzschiffes im Bereich der Leuchttonne "3/Jade 2" und der "Schlüsseltonne" sowie die Fahrtstrecken zwischen Wilhelmshaven und der Lotsenversetzposition beim Feuerschiff "GB".
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LotsO%201987/2#abs-4 (4) Das Seelotsrevier Elbe umfaßt alle Fahrtstrecken zwischen Hamburg und der Lotsenversetzposition beim Feuerschiff "GB".
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/LotsO%201987/2#abs-5 (5) Das Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal I umfaßt alle Fahrtstrecken zwischen den Schleusen Brunsbüttel und der Lotsenwechselstation in Rüsterbergen im Nord-Ostsee-Kanal sowie auf der Elbe die Fahrtstrecken zu den Schleusen Brunsbüttel auf einem Gebiet, das im Osten durch die Ostgrenze der Nord-Ost-Reede von Brunsbüttel und deren südliche Verlängerung, im Westen durch den Längengrad 09 Grad 03' 55" Ost und im Süden durch das Südufer der Elbe begrenzt wird.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/LotsO%201987/2#abs-6 (6) Das Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde umfaßt alle Fahrtstrecken zwischen der Lotsenwechselstation in Rüsterbergen im Nord-Ostsee-Kanal und dem Leuchtturm Kiel, alle übrigen Fahrtstrecken auf der Kieler Förde, alle Fahrtstrecken auf der Trave zwischen Lübeck und der Leuchttonne 1 vor Travemünde sowie alle Fahrtstrecken auf der Flensburger Förde zwischen Flensburg und der Tonne "Flensburger Förde".
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/LotsO%201987/2#abs-7 (7) Das Seelotsrevier Wismar/Rostock/Stralsund umfaßt alle Fahrtstrecken zwischen dem Hafen Wismar und den seewärtigen Lotsenversetzpositionen, zwischen den Rostocker Häfen und den seewärtigen Lotsenversetzpositionen, zwischen dem Hafen Stralsund, den Häfen an den Boddengewässern und der Lotsenversetzposition bei der Tonne "Gellen" sowie zwischen dem Hafen Stralsund, dem Hafen Saßnitz und den Häfen an den Boddengewässern und dem Peenestrom und den Lotsenversetzpositionen bei den Tonnen "Landtief B" und "Osttief 2".
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/LotsO%201987/2#abs-8 (8) Die geographischen Angaben der Absätze 1 bis 7 sind aus den Anlagen 1, 2 und 3 ersichtlich.