Gesetze / Allgemeine Lotsverordnung

ALV

§ 3 Aufsichtsbehörde

Stand: 10.06.2019

Bund6 Entscheidungen

Aufsichtsbehörde für die Seelotsreviere ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

§ 2 § 4