Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LZV · GV. NRW. S. 211

Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität

14 Normen · Ausgangsfassung vom 25.04.2016 · 4 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zugang zum Vorbereitungsdienst
  3. § 2 Lehramt an Grundschulen
  4. § 3 Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
  5. § 4 Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
  6. § 5 Lehramt an Berufskollegs
  7. § 6 Lehramt für sonderpädagogische Förderung
  8. § 7 Kombinationsbeschränkungen
  9. § 8 Praxiselemente im Bachelorstudium
  10. § 9 Praxissemester
  11. § 10 Übergreifende Kompetenzen
  12. § 11 Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse
  13. § 12 Zeugnisse, Noten
  14. § 13 Portfolio
  15. § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelungen
  16. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 448, ber. S. 457)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    02.07.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.06.2021

    GV. NRW. S. 818

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).