Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Lehramtszugangsverordnung
LZV§ 7 Kombinationsbeschränkungen
Stand: 26.08.2026
Die Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Islamische Religionslehre können nicht miteinander kombiniert werden; gleiches gilt für die Fächer Wirtschaft-Politik, Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft).