Gesetze / Landesrecht Brandenburg / LWahlGV · GVBl.II/04, [Nr. 13] S.334
Verordnung über den Einsatz von Stimmenzählgeräten bei Landtagswahlen und Volksentscheiden (Landeswahlgeräteverordnung - LWahlGV)
20 Normen · Ausgangsfassung vom 14.05.2004 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- § 1 Zulassungs- und Genehmigungspflicht
- § 2 Erteilung der Bauartzulassung
- § 3 Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung
- § 4 Genehmigung der Verwendung von Stimmenzählgeräten
- § 5 Anwendbarkeit von Vorschriften
- § 6 Wahl- oder Abstimmungsbekanntmachung
- § 7 Wahl- oder Abstimmungsvorbereitung
- § 8 Ausstattung des Wahl- oder Abstimmungsvorstands
- § 9 Aufstellung des Stimmenzählgerätes
- § 10 Eröffnung der Wahl- oder Abstimmungshandlung
- § 11 Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
- § 12 Schluss der Wahl- oder Abstimmungshandlung
- § 13 Zählung der Wähler oder abstimmenden Personen
- § 14 Zählung der Stimmen
- § 15 Ungültige Stimmen
- § 16 Wahl- oder Abstimmungsniederschrift
- § 17 Übergabe und Verwahrung der Wahl- oder Abstimmungsunterlagen sowie des Stimmenzählgerätes
- § 18 Besondere Vorschriften
- § 19 Mustervordrucke
- § 20 In-Kraft-Treten