Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeswahlgeräteverordnung
LWahlGV§ 9 Aufstellung des Stimmenzählgerätes
Stand: 02.08.2026
Das Stimmenzählgerät ist so aufzustellen, dass jede stimmberechtigte Person ihre Stimmabgabe unbeobachtet vornehmen kann.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeswahlgeräteverordnung
LWahlGVStand: 02.08.2026
Das Stimmenzählgerät ist so aufzustellen, dass jede stimmberechtigte Person ihre Stimmabgabe unbeobachtet vornehmen kann.