Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 1 Zweck des Gesetzes
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Zweck des Gesetzes ist es,
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/1?asof=2019-06-10#abs-1a (1a) Absatz 1 Nummer 2 erfasst auch den Schutz
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit im privaten häuslichen Bereich durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr, die von Erzeugnissen ausgeht oder ausgehen kann, sicherzustellen, soweit dies in diesem Gesetz angeordnet ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/1?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Dieses Gesetz dient ferner der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, wie durch ergänzende Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/1?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Abschnitt 9a
Änderungsverlauf
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27.09.2021 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I 4530; 2022 I 1385)
BGBl. 2021 I S. 4530
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.