Gesetze / Nahrungsergänzungsmittelverordnung
NemV§ 3 Zugelassene Stoffe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NemV/3#abs-1 (1) Bei der Herstellung eines Nahrungsergänzungsmittels dürfen nur die in Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 51) aufgeführten Nährstoffe im Sinne des § 1 Absatz 2 in den in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufgeführten Formen verwendet werden. Die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG sind jeweils in der am 5. Dezember 2011 geltenden Fassung (ABl. L 296 vom 15.11.2011, S. 29) anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NemV/3#abs-2 (2) Die in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG, in der am 5. Dezember 2011 geltenden Fassung (ABl. L 296 vom 15.11.2011, S. 29), genannten Stoffe müssen vorbehaltlich des Satzes 2 den in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 83 vom 22.3.2012, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, festgelegten Reinheitsanforderungen entsprechen. Stoffe des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG, in der am 5. Dezember 2011 geltenden Fassung (ABl. L 296 vom 15.11.2011, S. 29), die nicht in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgeführt sind, müssen den nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erreichbaren Reinheitsanforderungen entsprechen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 3 NemV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 22.01.2008 – 13 A 3308/03Zitiert von 10
- OVG NRW, 17.03.2006 – 13 A 1977/02Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel; Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines probiotischen Präparats Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- OVG NRW, 17.03.2006 – 13 A 2095/02Verkehrsfähigkeit eines Nahrungsergänzungsmittels mit Traubenkernextrakt nach § 54 Abs. 1 Satz 1 LFGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OVG NRW, 17.03.2006 – 13 A 2098/02Zitiert von 11
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 – 2 A 10542/15Zitiert von 6
- BVerfG, 03.12.2020 – 1 BvR 2575/20Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen einstweiligen Verfügung unzulässig - mangelnde Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs bei anhängigem Widerspruchsverfahren und Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung - zudem Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit nicht dargelegtZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 20.12.2021 – 14 B 19.1279Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 – OVG 7 B 1.14Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 15.12.2009 – I-20 U 158/08
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 NemV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.10.2013 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I 3889)
BGBl. 2013 I S. 3889
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17.01.2007 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2007 (BGBl. I 46)
BGBl. 2007 I S. 46
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