Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 42 Anzuwendende Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 21
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 20.09.2004 – II ZR 334/02Zitiert von 15
- OLG Brandenburg, 02.09.2010 – 5 W (Lw) 11/08Zitiert von 1
- BGH, 28.11.2008 – BLw 7/08
- BGH, 28.11.2008 – BLw 9/08
- BGH, 28.11.2008 – BLw 8/08
- BGH, 28.11.2008 – BLw 4/08
Zuletzt entschieden
- OLG Dresden, 09.01.2024 – 12 W 315/23
- OLG Brandenburg, 08.06.2021 – 7 W 39/21
- BGH, 24.07.2012 – II ZR 117/10Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft: Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen den NachtragsliquidatorZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42 LwAnpG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/42#abs-1 (1) Im Fall der Auflösung und Abwicklung der LPG erfolgt die Vermögensaufteilung unter Beachtung des § 44; im übrigen gelten § 78 Abs. 2, § 79 a, §§ 82 bis 93 des Genossenschaftsgesetzes. § 82 des Genossenschaftsgesetzes gilt mit der Maßgabe, daß die zur Ernennung und Abberufung von Liquidatoren durch das Gericht erforderliche Mindestzahl der Antragsteller fünf vom Hundert oder fünf Mitglieder der LPG in Liquidation beträgt. Abweichend von der in § 90 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes festgesetzten Jahresfrist gilt für die Erfüllung des sich aus § 44 Abs. 1 ergebenden Abfindungsanspruchs gegenüber Mitgliedern, die allein oder in Kooperation mit anderen Landwirten einen landwirtschaftlichen Betrieb wieder einrichten, eine Frist von drei Monaten, gegenüber anderen Mitgliedern eine Frist von sechs Monaten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/42#abs-2 (2) Bei der Verwertung des Vermögens sind die Kaufangebote der Mitglieder vorrangig zu berücksichtigen; sie können dabei die Übernahme der Vermögensgegenstände zum Schätzwert verlangen. Ihnen steht im übrigen ein Vorkaufsrecht zu.