Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz

LwAnpG

§ 3 Zielstellung des Gesetzes

Stand: 10.06.2019

Bund11 Entscheidungen

Dieses Gesetz dient der Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft und der Schaffung von Voraussetzungen für die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger Landwirtschaftsbetriebe, um die in ihnen tätigen Menschen an der Einkommens- und Wohlstandsentwicklung zu beteiligen.

§ 2 § 3a