Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz

LwAnpG

§ 2 Gleichheit der Eigentumsformen

Stand: 10.06.2019

Bund

Alle Eigentums- und Wirtschaftsformen, die bäuerlichen Familienwirtschaften und freiwillig von den Bauern gebildete Genossenschaften sowie andere landwirtschaftliche Unternehmen erhalten im Wettbewerb Chancengleichheit.

§ 1 § 3