Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 2 Gleichheit der Eigentumsformen
Stand: 10.06.2019
Alle Eigentums- und Wirtschaftsformen, die bäuerlichen Familienwirtschaften und freiwillig von den Bauern gebildete Genossenschaften sowie andere landwirtschaftliche Unternehmen erhalten im Wettbewerb Chancengleichheit.