Gesetze / Kriminallaufbahnverordnung

KrimLV

§ 6 Gehobener Kriminaldienst

Bund3 Fassungen

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst wird in einem Bachelor-Studiengang „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. § 13 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.

§ 5 § 6a