Gesetze / KrimLV · BGBl I 2009, 3042
Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes
15 Normen · ausgefertigt 18.09.2009 · letzte Änderung 17.03.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Schwerbehinderte Menschen
- § 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
- § 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
- § 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 6 Gehobener Kriminaldienst
- § 6a Voraussetzungen für die Einstellung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
- § 6b Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
- § 6c Eingangsamt im gehobenen Kriminaldienst für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
- § 7 Höherer Kriminaldienst
- § 7a Zugang zum höheren Kriminaldienst für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Kriminaldienstes mit abgeschlossenem Hochschulstudium
- § 8 Andere Bewerberinnen und Bewerber
- § 9 Sonderregelungen
- § 10 Aufstieg
- § 11 Laufbahnwechsel
- Anlage (zu § 3 Absatz 2)
Änderungsverlauf
- 17.03.2026 — 4 Normen geändert · §§ 7, 8, 10, 11 neueste Änderung
- 26.09.2020 — 8 Normen geändert · §§ 5, 6, 6a, 6b und 4 weitere
- 24.11.2019 — 7 Normen geändert · §§ 5, 6, 6a, 6b und 3 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.