Gesetze / Kriminallaufbahnverordnung
KrimLV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes gelten die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.