Gesetze / Kriminallaufbahnverordnung KrimLV § 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten Stand: 10.06.2019 Bund Für die Laufbahnen nach § 3 Absatz 1 werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.