Gesetze / KostenbeitragsV · BGBl I 2005, 2907

Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

6 Normen · ausgefertigt 01.10.2005 · 47 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2024 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Festsetzung des Kostenbeitrags
  3. § 2Wahl der Beitragsstufe bei vollstationären Leistungen
  4. § 3Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen
  5. § 4Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten
  6. § 5Behandlung hoher Einkommen
  7. § 6Heranziehung der Eltern bei Leistungen für junge Volljährige
  8. Schlussformel
  9. Anlage

Änderungsverlauf

  1. 01.01.2024 — 5 Normen geändert · §§ 1, 2, 4, 5, 6 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.