Gesetze / KostenbeitragsV · BGBl I 2005, 2907
Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe
6 Normen · ausgefertigt 01.10.2005 · 46 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2024 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Festsetzung des Kostenbeitrags
- § 2 Wahl der Beitragsstufe bei vollstationären Leistungen
- § 3 Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen
- § 4 Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten
- § 5 Behandlung hoher Einkommen
- § 6 Heranziehung der Eltern bei Leistungen für junge Volljährige
- Schlussformel
- Anlage
Änderungsverlauf
- 01.01.2024 — 5 Normen geändert · §§ 1, 2, 4, 5, 6 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.