Gesetze / KonsVerCHEV · BGBl I 2010, 2187
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
26 Normen · ausgefertigt 20.12.2010 · 23 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 30.06.2020 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- § 1Abkommen
- § 2Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 · Schenkungen
- § 3Schenkungen von Geschäftsbetrieben
- Abschnitt 3 · Grenzgängerbesteuerung (Artikel 15a des Abkommens)
- § 4Ansässigkeit
- § 5Ansässigkeitsbescheinigung
- § 6Arbeitsort
- § 7Geringfügige Arbeitsverhältnisse
- § 8Nichtrückkehrtage
- § 9Kürzung der 60-Tage-Grenze
- § 10Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage
- § 11Bemessungsgrundlage und -zeitraum
- § 12Ansässigkeitsstaat Deutschland
- § 13Grundsätze der Steuerberechnung
- § 14Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent
- § 15Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
- § 16Nachweis der Bruttovergütungen
- § 17Verschiedene Sonderfälle
- § 18Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)
- Abschnitt 4 · Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte
- § 19Besteuerung leitender Angestellter
- § 20Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten
- Abschnitt 5 · Sonstige Anwendungsfälle
- § 21Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner
- § 22Betriebliche Veräußerungsrenten
- § 23Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens
- § 24Arbeitnehmer-Abfindungen
- Abschnitt 6 · Schlussbestimmungen
- § 25Anwendungsregelung
- § 26Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 30.06.2020 — 3 Normen geändert · §§ 9, 13, 17 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.