Gesetze / Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung
KonsVerCHEV§ 26 Inkrafttreten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 26 KonsVerCHEV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 30.09.2020 – I R 37/17(Nichtrückkehrtage i.S. der Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002)Zitiert von 13
- BFH, 10.06.2015 – I R 79/13(Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im Inland tätigen Arbeitnehmer: Bindungswirkung und erstmalige Anwendung der Konsultationsvereinbarung in § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20. Dezember 2010 - Unvereinbarkeit von § 2 Abs. 2 AO i.d.F. des JStG 2010 mit dem Bestimmtheitsgebot)Zitiert von 45
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.