Gesetze / Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung
KonsVerCHEV§ 24 Arbeitnehmer-Abfindungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KonsVerCHEV/24#abs-1 (1) Ist einer Abfindung Versorgungscharakter beizumessen, steht das Besteuerungsrecht entsprechend Artikel 18 des Abkommens dem Wohnsitzstaat zu. Dagegen hat der (frühere) Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, sofern es sich bei der Abfindung um Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen oder Tantiemen aus dem früheren Arbeitsverhältnis handelt oder die Abfindung allgemein für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst gewährt wird. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer in der Zeit vor dem Ausscheiden aus dem Dienst auch teils in dem Staat, in dem er ansässig ist, tätig war, ist die Abfindung zeitanteilig entsprechend der Besteuerungszuordnung der Vergütungen aufzuteilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KonsVerCHEV/24#abs-2 (2) Werden die Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die eine in einem Vertragsstaat wohnende Person nach Wegzug aus dem Tätigkeitsstaat von ihrem ehemaligen, im anderen Vertragsstaat ansässigen Arbeitgeber erhält, nicht im ehemaligen Tätigkeitsstaat besteuert, können diese Abfindungszahlungen im Wohnsitzstaat der Person besteuert werden.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 24 KonsVerCHEV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG München, 25.04.2019 – 10 K 1883/17Zitiert von 1
- FG München, 25.04.2019 – 4 K 1057/18
- BFH, 10.06.2015 – I R 79/13(Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im Inland tätigen Arbeitnehmer: Bindungswirkung und erstmalige Anwendung der Konsultationsvereinbarung in § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20. Dezember 2010 - Unvereinbarkeit von § 2 Abs. 2 AO i.d.F. des JStG 2010 mit dem Bestimmtheitsgebot)Zitiert von 45
- FG Hessen, 08.10.2013 – 10 K 2176/11Zitiert von 2
- FG München, 15.03.2024 – 8 K 883/23Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2017 – 3 K 3729/16Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Baden-Württemberg, 26.09.2024 – 3 K 718/24
- BFH, 30.09.2020 – I R 60/17Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/2010 auch ohne Eintragung der Funktion in das HandelsregisterZitiert von 1
- BFH, 30.09.2020 – I R 37/17(Nichtrückkehrtage i.S. der Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002)Zitiert von 13
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