Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kapazitätsverordnung
KapVO§ 10
Stand: 26.08.2026
Als Lehrauftragsstunden werden die Lehrveranstaltungsstunden in die Berechnung einbezogen, die der Lehreinheit für den Ausbildungsaufwand nach § 13 Abs. 1 in den dem Berechnungsstichtag vorausgehenden zwei Semestern im Durchschnitt je Semester zur Verfügung gestanden haben und nicht auf einer Regellehrverpflichtung beruhen. Dies gilt nicht, soweit die Lehrauftragsstunden aus Haushaltsmitteln für unbesetzte Stellen vergütet worden sind. Dies gilt ferner nicht, soweit Personal außeruniversitärer Forschungseinrichtungen freiwillig und unentgeltlich Lehrleistungen übernimmt. Die Lehrauftragsstunden sind auf der Grundlage der dienstrechtlichen Vorschriften in Deputatstunden umzurechnen.
Wird zitiert von 47 Entscheidungen zu § 10 KapVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gelsenkirchen, 15.05.2013 – 4 Nc 66/12
- VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 – 4 K 3699/11Zitiert von 8
- OVG NRW, 17.08.2004 – 13 C 815/04Zitiert von 11
- VG Düsseldorf, 11.01.2022 – 15 Nc 62/21Vorläufiger Rechtsschutz auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin; keine freien Studienplätze Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Gelsenkirchen, 24.05.2012 – 4 Nc 117/11
- VG Düsseldorf, 19.12.2019 – 15 Nc 109/19Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.06.2026 – 6 Nc 33/25
- VG Münster, 28.05.2026 – 9 Nc 2/26
- VG Münster, 19.05.2026 – 9 Nc 20/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 KapVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.