Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kapazitätsverordnung
KapVO§ 8
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapVO/8#abs-1 (1) Für die Berechnung des Lehrangebots sind alle Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Lehrpersonals und der sonstigen Lehrpersonen nach Stellengruppen den Lehreinheiten zuzuordnen. Die Stellen des wissenschaftlichen Lehrpersonals und die Stellen des wissenschaftlichen Personals ohne Lehrverpflichtung, das Aufgaben in der Krankenversorgung wahrnimmt, werden in den medizinischen Fächern den Lehreinheiten nach Anlage 3 zugeordnet. (Anlage 3)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapVO/8#abs-2 (2) Lehrpersonen, die zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre an die Hochschule abgeordnet sind, werden in die Berechnung einbezogen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapVO/8#abs-3 (3) Stellen, die im Berechnungszeitraum aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht besetzt werden können, werden nicht in die Berechnung einbezogen.
Wird zitiert von 55 Entscheidungen zu § 8 KapVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 – 4 K 3699/11Zitiert von 8
- VG Gelsenkirchen, 15.05.2013 – 4 Nc 66/12
- VG Köln, 16.06.2026 – 6 Nc 33/25
- VG Köln, 15.07.2022 – 6 Nc 80/21Zitiert von 11
- OVG NRW, 30.09.2021 – 13 C 30/21Zitiert von 10
- OVG NRW, 30.09.2021 – 13 B 1017/21, 13 B 1018/21, 13 B 1019/21 und 13 B 1020/21Hochschulkapazitätsrecht: Anforderungen an die Reduzierung der Lehrverpflichtung nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 LVV NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.03.2026 – 6 Nc 72/25
- VG Köln, 18.07.2025 – 6 L 750/25
- VG Düsseldorf, 14.12.2022 – 15 Nc 123/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 KapVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.