Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kapazitätsverordnung
KapV§ 4
Stand: 02.08.2026
Die jährliche Aufnahmekapazität auf Grund der personellen Ausstattung wird nach Anlage 1 unter Anwendung von Curricularnormwerten nach Anlage 2 berechnet.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 4 KapV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Potsdam, 24.10.2019 – 12 L 959/18.NC
- VG Potsdam, 24.10.2019 – 12 L 739/18.NCZitiert von 2
- VG Potsdam, 21.02.2019 – 12 L 1263/17.NCZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.