§ 49 Sofortige Vollziehbarkeit
Stand: 10.04.2026
Wird zitiert von 46
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 25.06.2015 – 6 B 224/15Zitiert von 2
- VGH Hessen, 06.11.2012 – 6 B 1267/12Zitiert von 12
- VGH Hessen, 30.01.2012 – 6 B 2183/11Zitiert von 2
- VG Neustadt an der Weinstraße, 13.12.2011 – 3 L 1051/11.NWZitiert von 1
- BVerfG, 10.04.2001 – 1 BvR 1577/00Zitiert von 12
- VG Frankfurt am Main, 25.10.2011 – 9 L 2634/11.F
Zuletzt entschieden
- OVG Saarland, 09.03.2026 – 2 A 103/25
- VG Neustadt an der Weinstraße, 12.11.2025 – 3 K 638/25.NW
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 – 10 B 11032/25.OVGZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 49 KWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KredWG/49#abs-1 (1) Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen der Bundesanstalt einschließlich der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln auf der Grundlage
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KredWG/49#abs-2 (2) Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen und Entscheidungen der Bundesanstalt einschließlich der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 4, des Artikels 8 Absatz 1 und des Artikels 63 der Verordnung (EU) 2019/1238.