Gesetze / Konsumcannabisgesetz
KCanG§ 3 Erlaubter Besitz von Cannabis
Stand: 01.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KCanG/3#abs-1 (1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KCanG/3#abs-2 (2) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:
In den Fällen des erlaubten Besitzes von Cannabis nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KCanG/3#abs-3 (3) Unbeschadet von Absatz 2 ist Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein über Absatz 1 hinausgehender Besitz von Cannabis nur erlaubt innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung mit einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 oder zum Zweck des Transports nach § 22 Absatz 3.
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu § 3 KCanG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 28.05.2025 – 5 ORs 17/25, 5 ORs 17/25 - 121 SRs 31/25
- BGH, 01.08.2024 – 2 StR 107/24Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen: Beurteilung der Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis bei sowohl zum Handeltreiben als auch für den Eigenkonsum vorrätig gehaltenes Cannabis; Berücksichtigung der erlaubten Cannabismenge bei der EinziehungsentscheidungZitiert von 6
- BGH, 03.02.2025 – GSSt 1/24Betäubungsmitteldelikte in Anwendung des Konsumcannabisgesetzes: Vorhalten von Cannabis zur gewinnbringenden Veräußerung und zum Eigenkonsum; Einziehung der Gesamtmenge
- VG Düsseldorf, 17.07.2024 – 18 K 4185/22
- OLG Stuttgart, 28.05.2024 – 1 ORs 24 SRs 167/24
- BGH, 25.07.2024 – 1 StR 110/24
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2025 – L 11 KR 946/24
- VG Bayreuth, 21.08.2025 – B 2 S 25.875
- BGH, 01.07.2025 – 5 StR 204/25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 KCanG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.