Gesetze / Kapitalanlagegesetzbuch
KAGB§ 338a Europäische langfristige Investmentfonds
Für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die europäische langfristige Investmentfonds im Sinne der Verordnung (EU) 2015/760 verwalten, gelten hinsichtlich der Verwaltung der europäischen langfristigen Investmentfonds die Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/760.
Änderungsverlauf
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03.06.2021 Ausfertigung
§ 338a eingefügt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I 1568)
BGBl. 2021 I S. 1568
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10.07.2018 Ausfertigung
§ 338a eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I 1102)
BGBl. 2018 I S. 1102
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