Gesetze / Kapitalanlagegesetzbuch
KAGB§ 272h Änderung des geschlossenen Masterfonds
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KAGB/272h?asof=2021-09-10#abs-1 (1) Wird die Anlage eines geschlossenen Feederfonds in Anteile eines geschlossenen Masterfonds bei einem beabsichtigten Wechsel des Masterfonds gemäß § 272a Absatz 1 und 4 erneut genehmigt, hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft den Anlegern folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Diese Informationen müssen spätestens 30 Tage vor dem in Satz 1 Nummer 3 genannten, jeweils zutreffenden Datum auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die in Satz 2 genannte Frist beginnt mit dem Zugang der Informationen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KAGB/272h?asof=2021-09-10#abs-2 (2) § 180 Absatz 3 gilt entsprechend.
Änderungsverlauf
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19.06.2022 Ausfertigung
§ 272h geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I 911)
BGBl. 2022 I S. 911
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.