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JustG NRW§ 109a Normenkontrolle
Stand: 24.12.2024
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet in den Verfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, auch soweit diese nicht in § 47 Absatz 1 Nummer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung genannt sind.
Wird zitiert von 180 Entscheidungen zu § 109a JustG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 07.10.2020 – 15 D 81/19.NEZitiert von 4
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 75/25.NEZitiert von 2
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 33/24.NEZitiert von 3
- OVG NRW, 22.11.2023 – 19 D 269/21.NEZitiert von 5
- OVG NRW, 11.06.2021 – 11 D 106/19.NEZitiert von 1
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 – VerfGH 39/21.VB-3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 13.10.2026 – 10 B 524/25.NEErfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung von Technischen Baubestimmungen für Betondecken und -dächer aus Fertigteilhohlplatten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 261/24.NEZitiert von 2
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 B 44/26.NE
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 109a JustG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2019 in Kraft
§ 109 geändert und § 109a eingefügt durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 770), in Kraft getreten am 1. Januar 2019
GV. NRW. 2018 S. 770
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.