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JustG NRW§ 109b Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts bei Besitzeinweisungen
Stand: 24.12.2024
Im Fall des § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 der Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet das Oberverwaltungsgericht im ersten Rechtszug auch über Streitigkeiten, die Besitzeinweisungen betreffen.