§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 19
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 11.05.2022 – 6 U 362/21Zitiert von 2
- BGH, 11.03.2026 – I ZR 106/25Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Abgabe unbefüllter Ersatztanks für elektronische Zigaretten an Kinder und Jugendliche - ErsatztankZitiert von 1
- OLG Hamm, 07.03.2017 – 4 U 162/16Zitiert von 5
- OLG Hamm, 03.04.2025 – 4 U 29/24Zitiert von 3
- VG Kassel, 02.02.2024 – 7 K 911/23.KSZitiert von 1
- OLG Brandenburg, 02.03.2021 – 6 U 83/19
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 09.01.2026 – 5 MB 1/26Zitiert von 1
- VG Schleswig, 21.10.2025 – 7 B 110/25Zitiert von 1
- VG Schleswig, 11.08.2025 – 7 B 86/25Zitiert von 1
19 Entscheidungen zu § 10 JuSchG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 JuSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JuSchG/10#abs-1 (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JuSchG/10#abs-2 (2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/JuSchG/10#abs-3 (3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/JuSchG/10#abs-4 (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.