Gesetze / Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
JVEG§ 3 Vorschuss
Stand: 01.01.2021
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 14.01.2019 – 8 OH 5/16
- OLG Düsseldorf, 29.11.2018 – 10 W 160/18Zitiert von 2
- BVerfG, 26.07.2007 – 1 BvR 55/07Festsetzung der Sachverständigenvergütung: Verletzung des Grundrechts aus Art. 3 Abs. 1 GG durch gesetzlich nicht vorgesehene Schätzung des erforderlichen Zeitaufwands KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 65
- BSG, 04.06.2025 – B 7 AS 104/24 BZitiert von 7
- OLG Frankfurt am Main, 27.06.2022 – 6 WF 81/22
- LSG NRW, 22.11.2018 – L 19 AS 1478/18 NZB
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 JVEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf Antrag ist ein angemessener Vorschuss zu bewilligen, wenn dem Berechtigten erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen entstanden sind oder voraussichtlich entstehen werden oder wenn die zu erwartende Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen einen Betrag von 1 000 Euro übersteigt.