Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 49
Stand: 10.06.2019
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
(weggefallen)
Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGGStand: 10.06.2019
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