Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / InvföG · GV. NRW. S. 90

Gesetz zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein Westfalen

14 Normen · Ausgangsfassung vom 02.04.2009 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 1 — Förderziel und Fördervolumen1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Förderziel und Fördervolumen
  3. § 2 Aufteilung der Mittel
  4. § 3 Investitionsbegriff
  5. § 4 Verteilungsschlüssel
  6. § 5 Neubereitstellung von Mitteln
  7. § 6 Beschleunigung der Investitionen
  8. § 7 Erleichterung für finanzschwache Gemeinden (GV)
  9. § 8 Eigenanteil anderer Träger
  10. § 9 Investitionen in Krankenhäusern
  11. § 10 Zuständige Behörde
  12. § 11 Mittelabruf, Verwendungsnachweis
  13. § 12 Berichtspflichten
  14. § 13 Rückforderung
  15. § 14 Inkrafttreten, Befristung
  16. Anlage 1 Anlage

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    23.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.02.2022, Artikel 2

    GV. NRW. S. 245

  2. Historischer Änderungsnachweis

    02.02.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 23.01.2018, Artikel 8

    GV. NRW. S. 90 Quelle (GV. NRW.)

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).