§ 94 Erhaltung einer Aufrechnungslage
Stand: 10.06.2019
Ist ein Insolvenzgläubiger zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes oder auf Grund einer Vereinbarung zur Aufrechnung berechtigt, so wird dieses Recht durch das Verfahren nicht berührt.
Wird zitiert von 171 Entscheidungen zu § 94 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 27.07.2017 – 10 K 2902/16Zitiert von 1
- OLG Celle, 23.12.2008 – 14 U 108/08
- BSG, 03.12.2024 – B 2 U 11/22 RGesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Insolvenz - Restschuldbefreiung - Verletztenrente - Rentenanspruch - Aufrechnung - Aufrechnungsbefugnis - Aufrechnungslage
- BSG, 10.12.2003 – B 5 RJ 18/03 RInsolvenzverfahren: Zulässigkeit der Verrechnung von Beitragsforderungen mit dem pfändbaren Anteil der Altersrente nach § 52 SGB I Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BGH, 19.05.2011 – IX ZR 222/08Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten Forderung im rechtskräftigen InsolvenzplanZitiert von 26
- BGH, 29.05.2008 – IX ZB 51/07Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- VG München, 21.06.2024 – M 15 K 22.1863
- LG Köln, 04.03.2024 – 13 T 9/24
- AG Flensburg, 29.01.2024 – 90 F 150/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 94 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.