§ 95 Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/95#abs-1 (1) Sind zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die aufzurechnenden Forderungen oder eine von ihnen noch aufschiebend bedingt oder nicht fällig oder die Forderungen noch nicht auf gleichartige Leistungen gerichtet, so kann die Aufrechnung erst erfolgen, wenn ihre Voraussetzungen eingetreten sind. Die §§ 41, 45 sind nicht anzuwenden. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn die Forderung, gegen die aufgerechnet werden soll, unbedingt und fällig wird, bevor die Aufrechnung erfolgen kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/95#abs-2 (2) Die Aufrechnung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Forderungen auf unterschiedliche Währungen oder Rechnungseinheiten lauten, wenn diese Währungen oder Rechnungseinheiten am Zahlungsort der Forderung, gegen die aufgerechnet wird, frei getauscht werden können. Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert, der für diesen Ort zur Zeit des Zugangs der Aufrechnungserklärung maßgeblich ist.
Wird zitiert von 167 Entscheidungen zu § 95 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 27.07.2017 – 10 K 2902/16Zitiert von 1
- BGH, 29.06.2004 – IX ZR 147/03Insolvenzrecht: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Genossenschaft gegen den Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- VG München, 21.06.2024 – M 15 K 22.1863
- BGH, 03.03.2016 – IX ZR 132/15Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung bei Abhängigkeit beider Forderungen von derselben Bedingung; Widerruf eines verbundenen GeschäftsZitiert von 36
- BGH, 21.12.2006 – IX ZR 7/06Insolvenzrecht: Aufrechnung des Mieters mit einem Nebenkostenguthaben gegen Mietforderungen der Masse; keine Beschränkung der Möglichkeit der Aufrechnung nach § 95 InsO durch § 110 Abs. 3 InsO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OVG NRW, 16.09.2011 – 12 A 2308/10Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- FG Köln, 06.05.2025 – 8 K 2462/19
- BSG, 03.12.2024 – B 2 U 11/22 RGesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Insolvenz - Restschuldbefreiung - Verletztenrente - Rentenanspruch - Aufrechnung - Aufrechnungsbefugnis - Aufrechnungslage
- AG Düsseldorf, 14.09.2023 – 37 C 157/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 95 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.