§ 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/2#abs-1 (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/2#abs-2 (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen und die Bezirke der Insolvenzgerichte abweichend festzulegen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/2#abs-3 (3) Rechtsverordnungen nach Absatz 2 sollen je Bezirk eines Oberlandesgerichts ein Insolvenzgericht bestimmen, an dem ein Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a begründet werden kann. Die Zuständigkeit des bestimmten Insolvenzgerichts kann innerhalb eines Landes auch über den Bezirk eines Oberlandesgerichts erstreckt werden.
Wird zitiert von 42 Entscheidungen zu § 2 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Köln, 13.10.2023 – 73 IN 298/17
- LG Hamburg, 07.01.2019 – 326 T 118/16
- BVerfG, 03.08.2004 – 1 BvR 135/00Vorauswahl von Insolvenzverwaltern: Verstoß gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG durch Verweigerung gerichtlichen Rechtsschutzes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BGH, 16.10.2020 – AnwZ (Brfg) 23/20Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht": Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen durch Tätigkeiten als Schuldnervertreter vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- BGH, 23.06.2016 – IX ZR 158/15Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters: Wirksamkeit der Bestellung eines Insolvenzverwalters bei rechtswidriger Überleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein RegelinsolvenzverfahrenZitiert von 7
- BGH, 05.03.2015 – IX ZB 27/14Verbraucherinsolvenzverfahren: Überleitung in Regelinsolvenzverfahren; Wirksamkeit der Entlassung des Treuhänders bei Unwirksamkeit des VerweisungsbeschlussesZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- AG Hagen, 20.05.2026 – 109 IN 68/20Zitiert von 1
- VG Gießen, 21.07.2025 – 8 K 345/24.GIZitiert von 1
- LG Augsburg, 06.02.2023 – 071 T 4888/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.04.2017 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I 866)
BGBl. 2017 I S. 866
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.