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Artikel 1 · BT-Drs. 18/407 · S. 25

Zu Artikel 1 (Änderung der Insolvenzordnung – InsO)

Zu Artikel 1 (Änderung der Insolvenzordnung – InsO)

Zu Nummer 1 (§ 2 Absatz 3 InsO-E)
Die Konzentration der gerichtlichen Zuständigkeit für Insolvenzverfahren ist ein entscheidender Faktor für
die Auslastung der insolvenzrechtlichen Dezernate und damit dafür, dass Richter und Rechtspfleger an den
Insolvenzgerichten durch wiederholte Behandlung ähnlicher Fälle besondere Erfahrung und Sachkunde in
Drucksache 18/407                                 – 26 –          Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Insolvenzsachen erwerben. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung von Unternehmensinsolvenzen, die
sich durch die Komplexität nicht nur der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Sachverhalte, sondern auch
der involvierten Rechtsfragen auszeichnen. Die Wechselwirkungen zwischen den Insolvenzverfahren über
die Vermögen von Unternehmen, die einer Unternehmensgruppe angehören, erhöhen diese Komplexität
zusätzlich. Daher ebnet der neu angefügte Absatz 3 den Weg für eine Konzentration der gerichtlichen Zu-
ständigkeit für konzernspezifische Verfahren, namentlich für die Begründung eines Gruppen-
Gerichtsstands nach § 3a Absatz 1 InsO-E und damit auch für die Einleitung eines Koordinationsverfahrens
nach den §§ 269d ff. InsO-E, welches beim Gericht des Gruppen-Gerichtsstands einzuleiten ist.
Absatz 3 sieht eine Zuständigkeitskonzentration auf der Ebene der Oberlandesgerichtsbezirke vor. Je Ober-
landesgerichtsbezirk soll ein Insolvenzgericht bestimmt werden, an dem ein Gruppen-Gerichtsstand nach
§ 3a Absatz 1 InsO-E begründet und damit ein Koordinationsverfahren eingeleitet werden kann. Die kon-
zernspezifischen Zuständigkeiten eines Insolvenzgerichts können innerhalb eines Lands auch über die
Grenzen der Oberlandesgerichtsbezirke erstreckt werden, so dass insbesondere auch Lösun

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 82.828 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/407, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.803–175.631 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 708df953184703a2….

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