§ 14 Erklärung bei Beantragung der Umverteilungsprämie
Stand: 10.06.2019
Soweit der Betriebsinhaber die Umverteilungsprämie beantragt, hat er im Sammelantrag für den Fall, dass er seinen Betrieb nach dem 18. Oktober 2011 aufgespalten hat oder sein Betrieb aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist, zusätzlich zu erklären, dass diese Aufspaltung nicht einzig zu dem Zweck erfolgt ist, in den Genuss der Umverteilungsprämie zu kommen.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 14 InVeKoSV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 13.02.2014 – 3 C 16.13
- BVerwG, 13.02.2014 – 3 C 16/13OGS-Genehmigung; Betriebsübernahme im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; beizubringende InformationenZitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 17.01.2012 – 10 LB 88/10Zitiert von 6
- BVerwG, 14.11.2013 – 3 C 29.12Zitiert von 6
- BVerwG, 14.11.2013 – 3 C 29/12Gemeinsame Agrarpolitik; Antrag auf Zuweisung von OGS-Genehmigungen; Betriebszusammenschluss; beizubringende InformationenZitiert von 1
- VG Hannover, 19.03.2008 – 11 A 3424/06Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 21.05.2013 – 3 B 91/12OGS-Genehmigungen; Beihilfeantrag; Berichtigung wegen offensichtlichen Irrtums
- BVerwG, 21.05.2013 – 3 B 91.12Zitiert von 4
- BVerwG, 14.02.2013 – 3 B 34.12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 InVeKoSV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.